Impressum und für den Inhalt verantwortlich:
Martin Bieber Consulting und Training e.U.
8160 Weiz, Bürgerstrasse 19
Kontakt: martin@bieber.academy
Vertreten durch: Dipl. Wirtschaftsing. (FH) Martin Bieber
FN: 372399x Firmengericht: LG für Zivilrechtssachen Graz
GLN: 9110017835012; UID: ATU66809858
Weitere Information zum Impressum:
Martin Bieber Consulting und Training e.U. | WKO Firmen A-Z
Personenbezogene Bezeichnung:
Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Es sind immer Frauen, Männer und Divers gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website bieber.academy, und wurde am 30.09.2025 erstellt.
Die interne Bewertung des Grades der Barrierefreiheit basiert auf den internen Analysen und der Überprüfung der Website-Inhalte.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen sollten oder Fragen und Anregungen zur Barrierefreiheit unserer Website haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Sie können uns über folgende Wege erreichen, E-Mail: martin@bieber.academy
Wir werden uns bemühen, die von Ihnen gemeldeten Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
Durchsetzungsverfahren:
Wenn wir Ihre Anliegen nicht zur Zufriedenheit lösen können, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständige Durchsetzungsstelle zu wenden.
Die zuständige Monitoringstelle des Landes Steiermark ist die Landesamtsdirektion, Referat Kommunikation Land Steiermark.
Kontaktstelle Land Steiermark. E-Mail: lad@stmk.gv.at
Erklärung zur Nutzung Künstlicher Intelligenz
Unsere Rolle
Wir sind Betreiber von KI-Systemen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689, nicht deren Anbieter. Wir entwickeln keine KI-Systeme und bringen keine in Verkehr. Wir setzen allgemein verfügbare Systeme als Werkzeug ein.
Wofür wir KI einsetzen
KI-Systeme unterstützen uns bei Recherche, Strukturierung, Textentwurf sowie bei der Erstellung von Grafiken und Schaubildern – in der Vorbereitung von Seminarunterlagen, Analysen und Konzepten ebenso wie bei den Inhalten dieser Website.
Jede Fachaussage, jede Einschätzung und jede Empfehlung wird vor Verwendung von einem Menschen geprüft und verantwortet. Die fachliche Verantwortung liegt ausschließlich bei uns; sie ist nicht delegierbar und wird nicht delegiert.
Wofür wir KI nicht einsetzen
Wir treffen keine Entscheidungen über Personen mit Hilfe von KI. Wir setzen keine Systeme zur Emotionserkennung, biometrischen Erkennung oder Kategorisierung ein. Wir erzeugen keine Deepfakes und keine Darstellungen realer Personen.
Umgang mit anvertrauten Unterlagen
Kundendaten, Projektunterlagen und vertrauliche Informationen werden nicht ohne ausdrückliche vorherige Vereinbarung in KI-Systeme eingegeben. Wo wir KI in Kundenprojekten einsetzen, halten wir dies im jeweiligen Projekt fest und stimmen es vorab ab. Bei den von uns genutzten Diensten ist die Verwendung von Eingaben zu Trainingszwecken deaktiviert.
Rechtliche Einordnung
Nach unserer dokumentierten Einschätzung fallen die von uns eingesetzten Anwendungen nicht unter die Hochrisiko-Tatbestände des Anhangs III der Verordnung (EU) 2024/1689. Deren Anwendungsbeginn hat die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus), in Kraft seit 27. Juli 2026, ohnehin auf Dezember 2027 verschoben; unsere Einordnung bleibt davon unberührt und wird bei Änderung unserer Anwendungsfälle überprüft.
Die Transparenzpflichten nach Art. 50 der Verordnung hat der Digital Omnibus nicht verschoben; sie gelten ab 2. August 2026. Wo wir KI-gestützt erstellte Inhalte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlichen, unterliegen diese vor der Veröffentlichung menschlicher redaktioneller Prüfung und Kontrolle. Unabhängig davon weisen wir den Einsatz aus, wo er für das Verständnis eines Beitrags erheblich ist.
KI-Kompetenz
Art. 4 der Verordnung adressiert die KI-Kompetenz der beteiligten Personen. Der Digital Omnibus hat diese Pflicht abgeschwächt: Aus dem ursprünglichen „Sicherstellen" eines Kompetenzniveaus ist ein „Fördern" geworden, und der Schwerpunkt verlagert sich stärker auf Kommission und Mitgliedstaaten. Für uns ändert das nichts. Wir führen weiterhin einen anwendungsfallbezogenen Kompetenznachweis, der die Grenzen unserer Beurteilungsfähigkeit ebenso festhält wie den Umgang mit ihnen. Er wird anlassbezogen fortgeschrieben, nicht nach Kalender. Die Durchsetzung durch die nationale Marktaufsicht beginnt mit 2. August 2026 – auch daran hat der Omnibus nichts geändert.
Fortschreibung
Diese Erklärung wird bei jeder wesentlichen Änderung der Rechtslage oder unserer Arbeitsweise überarbeitet. Frühere Fassungen stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
Verantwortlich für diese Erklärung:
Martin Bieber,
Martin Bieber Consulting und Training e.U.
Stand: 27. Juli 2026 · Version 2.1
Version 2.1 berücksichtigt das Inkrafttreten der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus) am 27. Juli 2026: Sie hält die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen und die Abschwächung des Art. 4 fest und stellt klar, dass die für uns maßgeblichen Transparenzpflichten des Art. 50 unverändert ab 2. August 2026 gelten.
Version 1.0 stammte aus dem Jahr 2025. Sie ordnete unseren KI-Einsatz überwiegend gegenüber dem Hochrisiko-Regime der Verordnung ein und ließ die Transparenzpflichten nach Art. 50 unerwähnt, die uns tatsächlich betreffen. Diese Einschätzung haben wir mit Version 2.0 revidiert. Frühere Fassungen stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
Information über die Verwendung personenbezogener Daten, siehe den Bereich Datenschutz